Themen-Archiv: Urteile und Gesetze         

 
19.08.2009 (PSp)
PKV für Sozialhilfeempfänger !
Für Sozialhilfeempfänger die privat krankenversichert sind, muss der Sozialhilfeträger die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung voll übernehmen. Bisher wurde nur maximal so viel bezahlt, wie für einen gesetzlich versicherten Arbeitslosengeld-II-Empfänger nötig war. Auf dem Differenzbetrag blieben die Sozialhilfeempfänger sitzen. Dem Versicherten als schwächstes Glied der Kette könne es nicht zugemutet werden, diese Kosten zu tragen. LSG Baden-Württemberg, Az.: L 2 SO 2529/09 ER-B und L 7 SO 2453/09 ER-B
 

  
24.11.2005 (WebInfo1105)
Kündigungsrücknahme bei PKV (private Krankenversicherung)
Wenn man seine private Krankenversicherung selbst kündigt (vielleicht, um zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln) und später feststellt, daß die Kündigung eine Fehlentscheidung war, kann es zu folgenschweren Problemen kommen.
Nur wenn die Fortführung des gekündigten Vertrages binnen drei Monaten schriftlich bekundet wird, muß die bisherige Gesellschaft den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen.
(Urteil:
Landgericht (LG) München I vom 27.07.2005 - 26 O 24832/04)
Ist aber die 3-Monatsfrist verstrichen, so ist die Gesellschaft nicht mehr zur Fortführung des Vertrages verpflichtet. Wenn dann noch der Gesundheitszustand zu wünschen übrig läßt, wird man auch kaum eine andere private  Krankenversicherung finden und steht unter Umständen vollkommen ohne da oder muß horrende Risikozuschläge zahlen.
  

 
19.04.2002 (As)
Kein Unfallschutz in der Mittagspause
Verletzt sich ein Angestellter in der Mittagspause während eines Café- oder Gaststättenbesuchs, muß die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen, da es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Der Versicherungsschutz ist zwar auf dem Weg zur “Nahrungsaufnahme” gegeben, lebt jedoch erst anschließend wieder auf, wenn Arbeitnehmer den Weg zum Arbeitsplatz wie gewohnt  wieder aufnehmen. Das gilt hingegen nicht, wenn es sich um einen längeren Aufenthalt wie z.B. einen Einkauf handelt. Dann wäre auch der Rückweg nicht versichert. Das Bundessozialgericht Kassel begründete seine Entscheidung damit, daß der gesetzliche Versicherungsschutz beim Verlassen des “öffentlichen Verkehrsraumes” ende.
BSG Kassel, Az.: 2 RU 34/95

 
12.03.2002 (intv)
Erbschaftsteuer-Falle (bei Lebensversicherungen)
Die Erbschaftsteuer kann bei knapp kalkulierten Versicherungssummen für Ehepartner zu einer herben “Fall” werden, denn diese wird im Leistungsfall von “Vater Staat” eingefordert. Das gilt auch für Lebensversicherungen, die abgeschlossen wurden, um sich von der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Auch dann, so entschied der Bundesfinanzhof, ist die Versicherungsleistung (die über die Freibeträge hinausgeht) zu versteuern.
BFH, Az.: II R 10/00  

 
09.11.2001 (As)
Küchenbrand durch 3-Jährigen - Wer zahlt?
Kleine Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen werden. Denn auch, wenn man die Kleinen darauf aufmerksam macht, was sie zu tun und zu lassen haben - z.B. nicht am Herd herumspielen - heißt das nicht, daß man seiner Aufsichtspflicht nachgekommen wäre. Wenn ein 3-Jähriger alleine zu Hause bleibt und später ein Küchenbrand entsteht, weil der Junge trotz Warnung den Herd einschaltet, so muß die Erziehungsberechtigte - in diesem Fall die Mutter - für den Schaden aufkommen.
(OLG Düsseldorf, Az.: 22U19/00)                                                                             
Info Privathaftpflicht                                                                                                                                                     

 
18.09.2001 (HA)
Hundehalter haften immer!
Hundehalter können ohne Verschulden für die Folgen eines Unfalls haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Ein Hund war gegen ein Fahrrad gerannt; die Fahrerin trug Prellungen davon. Der Hundehalter muß die Reparatur, neue Kleidung und DM 2.000,- Schmerzensgeld bezahlen.
(Az.: 274C16925/00)                                                                                               
Info Hundehaftpflicht                                                                                                                                                  

 
14.09.2001 (intv)
Voller Schadenersatz auch ohne Reparatur
Läßt ein Fahrzeughalter nach einem unverschuldeten Unfall den Wagen nicht reparieren, sondern verkauft ihn weiter, so stehen ihm die geschätzten Reparaturkosten voll zu.
Landgericht Kassel (Az: 1S657/00)                                                                                                                                                 

 
08.09.2001 (intv)
Erkrankungen unbedingt nachmelden!
Versicherungskunden, die ihren Vertrag zwar schon beantragt haben, aber den Versicherungsschein noch nicht erhalten haben, müssen Gefahr erhöhende Umstände (z.B. Unfall, Erkrankung) sofort von sich aus melden. Sonst muß der Versicherer später nicht zahlen.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 3U141/00).
Das gilt für alle Versicherungen mit Gesundheitsfragen im Antrag.                                                                                                                                                  


29.08.2001 (intv)
Versicherer dürfen Kunden nicht “im Regen” stehen lassen.
Wenn eine private Haftpflichtversicherung die Deckung übernimmt und einen Prozeß für den Versicherten führt, kann sie nicht während des Prozesses abspringen und damit dem Kunden schaden.
Bundesgerichtshof (BGH) (Az: IV ZR 24/00) v. 18.07.2001                                                                                                                                                 


07.07.2001 (intv)
Hausrat zahlt nicht bei Diebstahl aus Kfz.?
Die Hausratversicherung erstreckt sich überwiegend auf die Wohnung. Auch die Außenversicherung (im Rahmen Der Hausratversicherung) bietet auf Reisen auch nur Versicherungsschutz in Gebäuden und nicht außerhalb.
Für einen Koffer, der aus dem Auto gestohlen wird, muß die Hausratversicherung nicht zahlen!
Landgericht München (Az: 127 C 7867/97)
Also achten Sie darauf, daß bei Ihrer Hausratversicherung “Dienbstahl aus Kraftfahrzeugen” ausdrücklich eingeschlossen ist.                                                                                                        
Info Hausrat                                                                                                                                                  

 
02.01.2000 (52: 27.12.99)
Position der privaten Krankenversicherung weiter gestärkt
Mit Wirkung vom 01.01.2000 wird die Position der privaten Krankenversicherung gegenüber den (öffentlichen) gesetzlichen und Ersatzkassen durch das Gesundheitsreformgesetz 2000  weiter gestärkt.
 
Die Gefahr der überproportionalen Beitragssteigerung im Alter war durch die bereits vorgeschriebene Bildung von Altersrückstellungen weitgehend entschärft - jetzt aber (wie wir meinen) wurde es vollends `aus der Welt´ geschafft.
 
Das neue Gesetz verpflichtet die privaten Krankenversicherer, eine Alters-Sparrückstellung in Höhe von 10 % einzubehalten und diese ohne Kostenabzug (also ohne Verwaltungskosten, Provisionen usw.) in voller Höhe einer persönlichen und verzinsten Sparanlage zuzuführen. Ab dem 65. Lebensjahr müssen diese Gelder zur persönlichen Beitragsstabilisierung und ggf. Beitragsentlastung eingesetzt werden - egal, wo Sie dann versichert sind.
 
Von der Spar-Rücklage ausgenommen sind die Pflegeversicherung sowie Schüler-, Studenten-, Beamtenanwärter-Tarife. Betroffen sind nach heutigen Informationen nur Verträge, die ab dem 01.01.2000 abgeschlossen wurden.
 
Bei bestehenden Verträgen soll die Spar-Rücklage nach und nach in 2-%-Stufen pro Jahr eingeführt werden. Nach heutigen Informationen kann dem widersprochen werden.
                                                                                                                   
Info Krankenversicherung                                                                                                                                                  

 
21.12.1999 (HA:27./25.11.99)
Kein Pardon bei Glatteis
Bei Glatteis kann schon Tempo 20 vor einer Ampel zu schnell sein. Die Gerichte ahnden einen Rotlichtverstoß in der Regel auch dann, wenn wegen Straßenglätte nicht mehr rechtzeitig gestoppt werden kann. So urteilten jetzt die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Nürnberg. Danach kam in den Entscheidungen übereinstimmend zum Ausdruck, daß bei Eis und Schnee die Geschwindig- keit so weit herabzusetzen ist, daß der Autofahrer noch innerhalb der Gelbphase vor der Ampel zum Stehen kommt.
(OLG Düsseldorf Aktenz. 5 Ss OWI 451/91; OLG Nürnberg Aktenz. 8 U 494/92).                                                                                                                                                 

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