Themen-Archiv 2: Infos und Meldungen |
06.06.2006 ace Jede/r 2. macht sich und andere unheilbar Krank ! Verklumpungen der roten Blutkörperchen, stark erhöhtes Risiko von Thrombose, Gehirntumor, anämieähnliche Symptome,
Schlaf- und Sehstörungen, Kopfschmerzen, Schwächung des Immunsystems, Öffnung der Blut-Hirnschranke, Neigung zur Unfruchtbarkeit und Mißbildungen ... und und und. So hat speziell bei Kinder deren Blutbild Erscheinungen, als
ob reichlich Schlafmittel eingenommen wurden (ohne aber einzuschlafen). Es werden lediglich die Gehirnfunktionen herabgesetzt. Das - und vieles mehr sind die Folgen, wenn sich Menschen selber, ihr Umfeld und besonders ihre
Kinder regelmäßig der hochfrequenten gepulsten Strahlung von DECT-Telefonen (heute gängige schnurlose Telefone) aussetzen! Und dabei wäre die Lösung doch so einfach! Es gibt nämlich preiswerte, moderne schnurlose Telefone, die fast
das Gleiche können, die aber mit dem nichtgepulsten CT1-plus-Standard arbeiten und deshalb deutlich harmloser sind. Das gilt übrigens auch für Handys und besonders für PC-Vernetzungen mittels WLAN !
Mehr zu diesem Thema (PDF) |
15.02.2006 (
Bundestag, Pressemitteilung Nr. 48/2006 vom 15.02.2006) Ohne Krankenversicherung? - Bundesregierung will helfen! Die Bundesregierung beabsichtigt Bürgern, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, die Rückkehr zur jeweiligen Versicherung zu ermöglichen. Dieses Thema werde bei der
anstehenden Reform des Gesundheitswesens aufgegriffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/615) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Im Jahr 2003 seien ca. 188 000 Personen ohne Absicherung im
Krankheitsfall gewesen. Allein von 1999 bis 2003 sei die Zahl der Nichtversicherten um 25 Prozent gestiegen. Weiter heißt es: Der Bundesregierung sei bekannt, daß Ärzte sowie Zahnärzte in einzelnen Fällen eine Behandlung von Versicherten in der privaten Krankenversicherung mit Standardtarif
abgelehnt hätten. Insgesamt hätten 2004 rund 15 000 Personen einen Standardtarif in der privaten Krankenversicherung gehabt.
Anmerkung der Redaktion: Standardtarife (auch Basisschutz genannt) sind lediglich
geeignet, um sich zunächst mit einem geringen Beitrag eine Basisabsicherung zuzulegen. Denn so eine Krankenversicherung ist immer noch besser, als keine. Sobald es die Finanzen erlauben, sollten diese Tarife relativ zügig in
bessere Tarife geändert werden. |
06.09.2004 (KUR0904) Was bringt das Alterseinkünftegesetz (AEG)? Mit dem AEG wird das Steuerprivileg für Kapitallebens- (KLV) und Rentenversicherungen (RtV) ab dem
01.01.2005 ersatzlos gestrichen. Ferner müssen gesetzliche Renten ab dann zu 50 % (also die Hälfte der Rente) versteuert werden. Diese Versteuerung wird bis zum Jahre 2040 schrittweise auf 100 % angehoben. Kapital- und Rentenzahlungen (aus KLV und RtV) werden für Verträge, die ab 2005 beginnen, unterschiedlich besteuert.
Kapitalauszahlungen aus KLV und RtV: Es muß die Hälfte des Kapitals versteuert
werden, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und wenn die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt. Sind diese beiden Punkte nicht erfüllt, erfolgt eine komplette Versteuerung (100 % des Kapitals)!
Rentenzahlungen aus RtV: Nach dem bisherigen Recht muß die Rente - wenn keine weiteren Einnahmen vorliegen - mit dem Ertragsanteil versteuert werden, wenn die Rentenbezüge im Monat ca. 2.500,- EUR erreichen. Dieser
Freibetrag wird ab 2005 stufenweise abgebaut. Allerdings ändern sich für ab 2005 geschlossene Verträge die Prozentsätze (die Festlegung des Ertragsanteils von der Rente). Dieser wird künftig sogar um durchschnittlich 10-%-Punkte
verringert. So muß man für Verträge ab 2005 z.B. mit 65 von der Rente 18 % versteuern, statt heute 27 %. Wer also mit 65 eine Rente von 1.000,- EUR bei einem persönlichen Steuersatz von z.B. 20 % bezieht, der zahlt für Verträge die
ab 2005 geschlossen werden ca. 36,00 EUR Steuern für die Rente. - Heute sind dieses 0,00 EUR - wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge: Für Verträge mit einem Beginn vor 2005 sind die Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich voll abzugsfähig.
Dieses entfällt grundsätzlich für Verträge mit einem Beginn ab 2005. Allerdings können auch 60 % der Beiträge künftig steuerlich geltend gemacht werden, wenn... 1.) die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt wird,
2.) der Vertrag nicht vererblich ist, 3.) der Vertrag nicht übertragbar ist, 4.) der Vertrag nicht beleihbar ist, 5.) der Vertrag nicht veräußerbar ist, 6.)
der Vertrag nicht kapitalisierbar (also eine Kapitalzahlung nicht möglich) ist. Unter diesen Voraussetzung stehen dann sogar höhere Abzugs-Höchstbeträge zur Verfügung. Aber auch das ist kein “Geschenk vom Staat”, denn auf die
neuen höheren Freibeträge sind auch die Beiträge zur Sozialversicherung anzurechnen!
Anmerkung von aceKura: Eine Versicherung, die die geforderten sechs Punkte für die steuerliche Abzugsfähigkeit bietet, ist also extrem unflexibel und aus heutiger Sicht als Vorsorge für die Altersversorgung schlicht
ungeeignet! Selbst wer sich auf die o.g. sechs restriktiven Punkte einläßt, hat unter’m Strich nichts (oder so gut wie nichts) gewonnen. Denn auf die erhöhten Abzugsobergrenzen müssen ja noch die Beiträge zur Sozialversicherung
angerechnet werden. |
04.12.2003 (GDV) Heftige Vorhaben der Bundesregierung Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlicht wie folgt zum
Kabinettsbeschluß vom 03.12.2003 zum Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes (Auszug): Der GDV sieht den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes kritisch und lehnt die von der
Bundesregierung beschlossene Besteuerung von nach dem 01.Januar 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen ab. Die vorgeschlagene Besteuerung der Kapitallebensversicherung beschädigt das beliebteste Instrument
eigenverantwortlicher Vorsorge. 70 % der Arbeitnehmerhaushalte in Deutschland ergänzen durch eine Lebensversicherung ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Falsch ist auch, künftig die Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG für Direktversicherungen und
Pensionskassen stichtagsbezogen für Neuabschlüsse ab dem 01.Januar 2005 ersatzlos abzuschaffen. Dadurch wird der Förderrahmen in der betrieblichen Altersvorsorge verengt, statt - wie erforderlich - ausgebaut. Auch die vorgesehenen Vorschriften zu einer dringend erforderlichen Vereinfachung der Riester-Rente
greifen erheblich zu kurz. Verbesserungen wie dem Dauerzulagenantrag stehen fragwürdige Neuregelungen ... gegenüber... ...Renten als alleinige Auszahlungsform der Altersvorsorge anzusehen, spiegelt eine verengte Sicht wider und behindert den erforderlichen Ausbau der kapialgedeckten Vorsorge. |
05.08.2002 (aceUniServ) Versicherungspflichtgrenze: Erhöhung sinnvoll ? Medienberichten
zufolge plant die SPD mit der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine drastische Einschränkung und Entmündigung der Bevölkerung und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die
Grünen und die PDS gehen noch weiter - sie wollen auch die Beitragsbemessungsgrenze anheben sowie Selbständige und Beamte in die beitragspflichtige Versicherungspflicht einbeziehen. Die Quintessenz aus all diesen Vorschlägen läuft
auf die Abschaffung der PKV und die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung hinaus. Statt endlich Kosten zu sparen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, will man noch mehr Geld in das marode System pumpen. Da ein
solcher Schritt wirtschaftlich und rechtlich nicht zu begründen ist, strapaziert die Regierung den Standardvorwurf, die PKV verhalte sich unsolidarisch, weil sie der gesetzlichen Krankenversicherung junge, gesunde und gut
verdienende Versicherte entzieht. Laut Presseberichten trifft sie damit offenbar auf eine gewisse Zustimmung in der Bevölkerung. - Höchste Zeit also, mit diesem Vorurteil gründlich aufzuräumen.
Fortsetzung (Analyse, Fakten) |