Hilfe im Zusammenhang
mit einem
Rechtsschutz-Fall
und
Anwaltsuche

  

 
Frage
  

Antwort - Lösung

Ich bin unsicher, ob mein Fall überhaupt etwas
für die Rechtsschutz-Versicherung ist.

Rufen Sie uns an, bevor Sie tätig werden.
Telefon (gebührenfrei)   0800 8 18 28 38 Mo-Do. 10 - 13 Uhr

Welchen Anwalt darf bzw. muss ich nehmen?

Es besteht freie Anwaltswahl. Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe. 

Ich habe oder kenne keinen Rechtsanwalt.







Für diesen Fall gibt es Anwaltssuchdienste. Dort sagt man Ihnen, an welche Anwälte Sie sich in Ihrer Nähe wenden können.
Deutscher allgemeiner Anwaltssuchdienst
Telefon (gebührenfrei):                  0800 345 60 00
oder
Bundesweiter Anwaltssuchdienst
für Fach- und Spezialanwälte
Telefon (gebührenfrei)                   0800 625 37 63

Und wenn ich einen Anwalt habe, wie geht es dann weiter?











Sie vereinbaren mit dem Anwaltsbüro einen Termin. Zu diesem Gespräch nehmen Sie Ihren Rechtsschutz-Versicherungsschein mit und legen diesen dort vor. Den Anwalt sollten Sie noch nicht mit Ihrem Fall beauftragen, sondern diesem Ihren Fall lediglich schildern und ihn bitten, zunächst bei der Rechtsschutz-Versicherung eine Kostenübernahme-Bestätigung einzuholen.
Erst wenn die Rechtsschutz-Versicherung die Kostenübernahme bestätigt, sind Sie auf der sicheren Seite und können den Anwalt beauftragen, für Sie tätig zu werden.
Dieses Verfahren ist den Anwälten i.d.R. aber auch bekannt.

Der Anwalt will das mit dem Rechtsschutz nicht machen. - Und jetzt?


Davon haben wir in unserer über 25-jährigen Praxis erst zweimal gehört.
In so einem Fall sollten Sie sich bei der  Anwaltskammer beschweren und sich einen anderen Anwalt suchen oder durch den Anwaltssuchdienst nennen lassen.

Ich habe weitere Fragen zu diesem Thema.

Kontaktieren Sie uns:
Kontakt-Formular
Hotline: (gebührenfrei) 0800 8 18 28 38 Mo-Do. 10 - 13 Uhr

Hinweis:
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, daß wir keine Juristen sind und keinerlei Rechtsauskunft oder Rechtsberatung vornehmen können oder dürfen. Das ist ausschließlich Anwälten vorbehalten.